Schonzeiten

und Mindestmaße für Mecklenburg Vorpommer für nachfolgende Fischarten im Küstengebiet

Fischarten

Schonzeiten

Mindestmaße

Hecht

01.03. bis 30.04 eines jeden Jahres

50 cm

Zander

23.04. bis 22.05. eines jeden Jahres

45 cm ( im Bereich Peenestrom & Stettiner Haff 40cm )

Barsch

 

20 cm

Lachs

15.09. bis 14.12. eines jeden Jahres

60 cm

Meerforelle

15.09. bis 14.12. eines jeden Jahres

45 cm

Dorsch

 

38 cm

Hornhecht

 

 

Hering

 

 

  Die Komplette Liste aller Fische von Mecklenburg Vorpommern die einer Schonzeit und einem Mindestmaß unterliegen findet ihr auf dieser Seite.
Es gelten für einige Gebiete in den Küstengewässern spezielle Regelungen zum beangeln von Gewässerabschnitten. Sämtliche Bestimmungen zu diesen 4 Gewässern findet ihr auf der Seite Landesamt für Fischerei oder auf Anfrage bei

Thomas Richter
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und  Fischere
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
PF 102064
18003 Rostock

Hier sind die Allgemeinverfügungen zur Fischereiausübungen für den Strealasund, der Ryck, der Uecker & dem Peenestrom ( PDF)

Die 4 wichtigsten in unserer Region sind:

die Uecker - das Stadtgebiet von Ueckermünde bis zur Mündung ins Kleine Haff,

der Peenestrom - das Hafengebiet von Wolgast,

die Ryck - das Hafengebiet von Greifswald bis zur Mündung in den Bodden,

der Strealasund - das Hafengebiet von Stralsund,

Schonzeiten und Mindestmaße für den Bereich Uecker - Randow- Zarow, gelten für nachfolgende Fischarten

Fischarten

Schonzeiten

Mindestmaße

Hecht

01.01. bis 30.04.. eines jeden Jahres

50 cm

Zander

23.04. bis 22.05. eines jeden Jahres

45 cm

Barsch

 

20 cm

Schleie

 

30 cm

Aal

 

45 cm